Vertragsbedingungen für die Buchung von Reiseleistungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Domashnyaya Halva Reiseagentur GmbH, Kurfürstendamm 123, 10719 Berlin (nachfolgend "Reiseagentur" oder "wir") und Kunden (nachfolgend "Reisende" oder "Sie") über die Vermittlung und Buchung von Reiseleistungen.
1.2 Die Reiseagentur tritt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen auf. Vertragspartner für die gebuchte Reiseleistung wird der jeweilige Leistungserbringer (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, etc.).
1.3 Mit der Buchung erkennt der Reisende diese AGB an. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Bei der Vermittlung von Pauschalreisen wird die Reiseagentur ausschließlich als Vermittler tätig. Der Vertrag über die Pauschalreise kommt direkt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, auf die vor Buchungsabschluss hingewiesen wird.
Bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen (z.B. Nur-Flug, Nur-Hotel, Mietwagen) wird die Reiseagentur ebenfalls als Vermittler tätig. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Es gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Soweit die Reiseagentur eigene Reiseangebote als Reiseveranstalter anbietet, wird darauf ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall kommen die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen zur Anwendung.
a) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Leistungsträgers zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) übermittelt.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das die Reiseagentur für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.
a) Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten.
b) Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
Bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, auf die vor der Buchung hingewiesen wird.
Die Reiseagentur akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:
Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Leistungsträger berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4.1 Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen von den vereinbarten Eigenschaften der Reiseleistungen wird der Leistungsträger den Reisenden unverzüglich, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderungen informieren und gleichzeitig die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis mitteilen.
4.3 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen, vom Leistungsträger festgelegten Frist entweder die Änderung annehmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der festgelegten Frist ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
b) Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
c) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:
Bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
6.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Leistungsträger keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
6.2 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Leistungsträger nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
Hinweis: Bei bestimmten Reiseleistungen, insbesondere bei Flugreisen, können die Stornierungsgebühren höher sein. Dies hängt von den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaften und Tarife ab. Bitte beachten Sie immer die spezifischen Stornierungsbedingungen, die Ihnen bei der Buchung mitgeteilt werden.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Leistungsträger bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.
8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er
8.2 Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Der Leistungsträger kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Leistungsträgers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Leistungsträgers beruht. Kündigt der Leistungsträger, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Der Reisende hat den Leistungsträger oder seinen Reisevermittler, über den er die Reiseleistung gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Leistungsträger mitgeteilten Frist erhält.
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Leistungsträger infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Leistungsträgers vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Leistungsträgers vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Leistungsträger unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Leistungsträgers zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Leistungsträgers bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Will ein Reisender den Vertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Leistungsträger zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Leistungsträger verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Soweit die Reiseagentur lediglich Reiseleistungen oder Pauschalreisen vermittelt, haftet sie nicht für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und Information.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
12.1 Der Leistungsträger wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
12.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Die personenbezogenen Daten, die der Reisende dem Leistungsträger zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Leistungsträger hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Der Reisende kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Reisende auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Leistungsträger findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Leistungsträger im Ausland für die Haftung des Leistungsträgers dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Der Reisende kann den Leistungsträger nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Leistungsträgers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Leistungsträgers vereinbart.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.
Stand: Mai 2023
Domashnyaya Halva Reiseagentur GmbH
Kurfürstendamm 123
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]